Testo completo
Amtsgericht Bocholt — 3 Ds-30 Js 265/14-83/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-10-02
Aktenzeichen: 3 Ds-30 Js 265/14-83/15
ECLI: ECLI:DE:AGBOH:2015:1002.3DS30JS265.14.83.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Amtsgericht
Normen: StGB § 222
Leitsätze
Täter im Sinne des § 222 StGB kann auch derjenige sein, der gefährliche Gegenstände überlässt.
Wer eine Gefahrenquelle verleiht oder vermietet, muss auch dafür Sorge tragen, dass diese Gefahrenquelle einwandfrei funktioniert. Maßgeblich ist bei objektiver Betrachtung der Gefahrenlage die Sichtweise eines besonnenen und gewissenhaften Beobachters.
Tenor
Der Angeklagte U wird wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 60,00 Euro verurteilt.
Der Angeklagte U trägt die Kosten des Verfahrens, soweit diese auf seiner Verurteilung beruhen sowie seine notwendigen Auslagen.
Angewandte Vorschriften: §§ 222, 229, 230, 52 StGB
Parole chiave
negligent homicidenegligent bodily injuryduty of caredangerous objectscriminal negligence