Testo completo
Amtsgericht Bochum — 70 C 385/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-05-17
Aktenzeichen: 70 C 385/05
ECLI: ECLI:DE:AGBO:2006:0517.70C385.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abteilung 70
Tenor
I.
Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner den Kläger von Honoraransprüchen des Sachverständigen T., G.-straße, ##### K., zur Gutachten-Nr.: ###### vom 06.01.2005 in Höhe von 878,70 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 06.10.2005 freizustellen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 80, die Beklagten zu 20 %.
III.
Das Urteil vorläufig vollstreckbar.Die Parteien können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung eines Betrages in Höhe von jeweils 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in jeweils gleicher Höhe leistet.
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