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103 C 152/22•Amtsgericht Bonn, 2023-08-09, 103 C 152/22
103 C 152/22Tribunale di primo grado9 ago 2023
Entscheidungsdatum: 2023-08-09
Aktenzeichen: 103 C 152/22
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2023:0809.103C152.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 103
In dem Rechtsstreit
pp
hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 12.07.2023
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 544,99 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.01.2023 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger trägt die außergerichtlichen Kosten der ehemaligen Beklagten. Von den übrigen Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 23 % und die Beklagte 77 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestands wird gemäß § 313 a ZPO abgesehen.
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