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116 C 194/20•Amtsgericht Bonn, 2022-01-25, 116 C 194/20
116 C 194/20Tribunale di primo grado25 gen 2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-25
Aktenzeichen: 116 C 194/20
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2022:0125.116C194.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 116
In dem Rechtsstreit
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hat das Amtsgericht Bonn im schriftlichen Verfahren mit einer Schriftsatzeinreichungsfrist bis zum 11.01.2022 für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.218,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.07.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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