progetti
114 C 197/19•Amtsgericht Bonn, 2020-04-21, 114 C 197/19
114 C 197/19Tribunale di primo grado21 apr 2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-21
Aktenzeichen: 114 C 197/19
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2020:0421.114C197.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt.114
In pp
hat das Amtsgericht Bonn auf die mündliche Verhandlung vom 10.03.2020
für Recht erkannt:
Das Versäumnisurteil des Amtsgericht Bonn vom 08.10.2019, Aktenzeichen 114 C 197/19, wird aufrecht erhalten.
Auf die Widerklage wird festgestellt, dass die Entscheidungen WBV-RA (2017) 2/2018, WBV-RA (2017) 3/2018, WBV-RA (2017) 4/2018, WBV-RA (2017) 5/2018 des Rechtsausschusses des Klägers nichtig sind. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben. Ausgenommen sind die Kosten der Säumnis, diese trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Berufung wird zugelassen.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.