Testo completo
Amtsgericht Bonn — 118 C 158/17 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2018-01-26
Aktenzeichen: 118 C 158/17
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2018:0126.118C158.17.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 118. Zivilabteilung
Normen: BGB §§ 277, 280, 535, 276, 249 ff, 823 Abs. 1
Leitsätze
Wenn ein Vermieter ein Fahrzeug mit einer Haltevorrichtung für Getränke vermietet, verletzt der Mieter nicht bereits deswegen grob fahrlässig seine Pflichten aus dem Mietvertrag, weil er diese Vorrichtung auch für heiße Getränke während der Fahrt benutzt.
Tenor
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz aus 750 EUR seit dem 23.08.2017 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Parole chiave
vehicle rentalgross negligencecontractual dutiesinterestlitigation costs