Testo completo
Amtsgericht Bonn — 47 F 86/08 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2008-02-22
Aktenzeichen: 47 F 86/08
ECLI: ECLI:DE:AGBN:2008:0222.47F86.08.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 47. Familienabteilung
Normen: BGB § 1666
Tenor
w e g e n Einschränkung des Aufenthaltsbestimmungsrechts gemäss § 1666 BGB zum Schutz vor Genitalverstümmelung
hat das Amtsgericht - Familiengericht - Bonn
durch den Richter am Amtsgericht X
am 22. Februar 2008
b e s c h l o s s e n:
1.)
Den beteiligten Elternteilen wird untersagt, die betroffenen Kinder zusammen oder einzeln ausserhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland und ausserhalb der Grenzen der Schengener Vertragsstaaten zu bringen oder bringen zu lassen.
2.)
Die Grenzbehörden der Bundesrepublik Deutschland werden im Wege der Amtshilfe ersucht, jede Ausreise eines oder beider Kinder zu verhindern, sofern die jeweiligen Begleitpersonen keinen nach dem 22. Februar 2008 ergangenen inländischen Gerichtsbeschluss vorweisen kann, der sie zur Mitnahme des bzw. der Kinder berechtigt.
3.)
Von der Erhebung von Kosten wird abgesehen.
Parole chiave
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