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51 Ls 1/21•Amtsgericht Brühl, 2021-08-12, 51 Ls 1/21
Entscheidungsdatum: 2021-08-12
Aktenzeichen: 51 Ls 1/21
ECLI: ECLI:DE:AGBM2:2021:0812.51LS1.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 51
Der Angeklagte wird kostenpflichtig wegen schwerer Körperverletzung, tateinheitlich begangen mit einer gefährlichen Körperverletzung, zu einer
Freiheitsstrafe von zwei Jahren
verurteilt.
Eine Gesamtstrafenbildung mit der Strafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Brühl vom 25.11.2020 (51 Cs – 972 Js #####/#### – 464/20), rechtskräftig seit dem 29.12.2020, unterbleibt.
Die Vollstreckung der erkannten Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
(§§ 226 Abs. 1 Nr. 3, 224 Abs. 1 Nr.5, 52, 53, 56 StGB)
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