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42 C 109/20•Amtsgericht Arnsberg, 2021-04-06, 42 C 109/20
42 C 109/20Tribunale di primo grado6 apr 2021
Entscheidungsdatum: 2021-04-06
Aktenzeichen: 42 C 109/20
ECLI: ECLI:DE:AGAR:2021:0406.42C109.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
1.Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4032,05 E nebst Zinsen in Höhe von 5%- Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.11.2020 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 550,42 € nebst Zinsen in Höhe vomn 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 18.12.2020 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweiligen vollstreckbaren Betrags vorläufig vollstreckbar.
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