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14.02.2020•Amtsgericht Eschweiler, 2020-02-14, 14.02.2020
14.02.2020Tribunale di primo grado14 feb 2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-14
Aktenzeichen: 14.02.2020
ECLI: ECLI:DE:AGAC2:2020:0214.14.02.2020.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Abt. 30a
Der Angeklagte E. ist der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 12 Fällen schuldig.
Er wird zu einer Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80,00 € verurteilt.
Der Angeklagte B. ist der vorsätzlichen Insolvenzverschleppung schuldig.
Er wird deswegen verwarnt. Die Verurteilung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10,00 € bleibt vorbehalten.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.
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