Amtsgericht Aachen, 2022-02-22, 333 Ls-903 Js 10/21-5/22

333 Ls-903 Js 10/21-5/22Tribunale di primo grado22 feb 2022

Testo completo

Amtsgericht Aachen — 333 Ls-903 Js 10/21-5/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-22

Aktenzeichen: 333 Ls-903 Js 10/21-5/22

ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2022:0222.333LS903JS10.21.5.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 5 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 6 Monaten verurteilt.Die Vollstreckung der Strafe wird zur Bewährung ausgesetzt.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Ein Betrag in Höhe von 475,- EUR wird eingezogen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen, soweit er verurteilt worden ist. Im Übrigen fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last.

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