Amtsgericht Aachen, 2020-05-28, 228 F 17/20

228 F 17/20Tribunale di primo grado28 mag 2020

Testo completo

Amtsgericht Aachen — 228 F 17/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-28

Aktenzeichen: 228 F 17/20

ECLI: ECLI:DE:AGAC1:2020:0528.228F17.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Tenor

Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin einen rückständigen Unterhaltsbetrag von 324, -- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.11.2019 zu zahlen.

Der Antragsgegner wird weiter verpflichtet, an die Antragstellerin ab Februar 2020 einen monatlichen Unterhalt von 997,-- € fällig im Voraus zum Dritten eines jeden Monats, zu zahlen.

Im Übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 45 % und der Antragsgegner zu 55 %.

Der Verfahrenswert wird auf 13.544,-- € festgesetzt.

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