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33a KLs 4/09•LG Hannover, 2009-06-12, 33a KLs 4/09
Entscheidungsdatum: 2009-06-12
Aktenzeichen: 33a KLs 4/09
ECLI: [keine Angabe]
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2009, 50695
Tenor: Die Hauptverhandlung wird ausgesetzt.
Neuer Termin wird von Amts wegen bestimmt.
Gründe1Auf die Besetzungsrüge des Angeklagten vom 27.05.2009 war die Hauptverhandlung auszusetzen.
2Die Besetzungsrüge des Angeklagten greift jedenfalls insoweit durch, als die unrichtige Besetzung der Kammer mit der Hilfsschöffin S… gerügt wird. Die Anfrage der 3. großen Strafkammer vom 29.04.2009 sowie die am selben Tage eingegangene Anfrage der 7. kleinen Strafkammer des LG Hannover, mit denen beide Kammern der Schöffengeschäftsstelle des LG Hannover jeweils Vertretungsfälle wegen der Verhinderung von Hauptschöffen meldeten sowie die daraufhin erfolgte Zuteilung von Hilfsschöffen ist nicht mit Datum und Uhrzeit dokumentiert, so dass nicht sicher nachvollzogen werden kann, dass die Zuteilung der Hilfsschöffen entsprechend der Vorschrift des § 49 Abs. 3 GVG sichergestellt war. Die Kammer ist deshalb nicht vorschriftsmäßig besetzt.
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