ArbG Oldenburg, 2025-05-16, 5 Ca 426/24

5 Ca 426/24Tribunale del lavoro16 mag 2025

Testo completo

ArbG Oldenburg — 2025-05-16 — 5 Ca 426/24 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-05-16

Aktenzeichen: 5 Ca 426/24

ECLI: [keine Angabe]

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2025, 33360

Tenor

Tenor: werden folgende offenbare Unrichtigkeiten im Tatbestand des Urteils vom 08.04.2024 gemäß § 319 Abs. 1 ZPO folgende offenbare Unrichtigkeiten berichtigt:

Es muss heißen:

  1. 1.in der zitierten E-Mail am Ende der 3. Seite des Urteils

statt

"MvG bereitet das Dokument nun vor, Herr D. möchte das mit Ihnen in Praxis unterschreiben."

richtig

"MvG bereitet das Dokument nun vor, Herr D. möchte das mit Ihnen in Paris unterschreiben." 2. 2.auf Seite 4 im 4. Absatz auf der Mitte der Seite

statt

"Hierbei handelte sich um den Vertriebsleiter"

richtig

"Hierbei handelte es sich um den Leiter Vertrieb Innendienst".

Gründe

GründeDie Klägerin hat zutreffend darauf hingewiesen, dass es sich hierbei um offenbare Unrichtigkeiten handelt, die auf Schreibfehlern des Gerichts beruhen. Die offenbare Unrichtigkeit zeigt sich bei Betrachtung der zitierten E-Mail sowie der Schriftsätze, sodass eine Berichtigung nach § 319 ZPO stattzufinden hat.

doc_footer

Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.