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14 O 189/20•LG Hannover, 2023-04-04, 14 O 189/20
Entscheidungsdatum: 2023-04-04
Aktenzeichen: 14 O 189/20
ECLI: ECLI:DE:LGHANNO:2023:0404.14O189.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2023, 54507
In dem Rechtsstreit XXX - Kläger und Widerbeklagter - Prozessbevollmächtigte: XXX gegen XXX - Beklagte und Widerklägerin - Prozessbevollmächtigte: XXX hat das Landgericht Hannover - 14. Zivilkammer - durch den Richter am Landgericht XXX als Einzelrichter am 04.04.2023 beschlossen:
Tenor: Das am 21.12.2022 verkündete Schlussurteil wird hinsichtlich des Tenors wie folgt berichtigt:
Die bisherige Ziffer 1 des Tenors wird Ziff. 2., Ziff. 2. wird Ziff. 3. usw., Ziff. 6. wird Ziff. 7..
GründeDie Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 319 ZPO wegen einer einem Schreib- oder Rechenfehler ähnlichen offenbaren Unrichtigkeit.
Die Ergänzung war geboten, da sich zwar die Entscheidungsgründe des Schlussurteils zu dem mit der Klage geltend gemachten Anspruch auf Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten verhalten (S. 8 des Urteils, dort Ziff. 4.), der entsprechende Ausspruch im Tenor indes versehentlich nicht erfolgt ist.
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