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20 O 2/20•LG Hannover, 2022-08-16, 20 O 2/20
Entscheidungsdatum: 2022-08-16
Aktenzeichen: 20 O 2/20
ECLI: ECLI:DE:LGHANNO:2022:0816.20O2.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2022, 70158
In dem Rechtsstreit
Tenor: Die auf Grund des vollstreckbaren Beschlusses des Oberlandesgerichts Celle vom 26.04.2022 (9 U 2/20)
von der Beklagten zu 4)
an die Kläger
zu erstattenden Kosten werden auf 3.560,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 03.05.2022 festgesetzt.
GründeDie zu erstattenden Kosten wurden antragsgemäß auf 3.560,00 EUR festgesetzt.
Die Berechnung ist bereits zur Stellungnahme übersandt worden.
Eine Stellungnahme ist nicht eingegangen.
Hinweis:Entscheidungsform: Kostenfestsetzungsbeschluss Nr. 2
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