AG Osnabrück, 2006-03-27, 221 Cs ( 120 Js 7709/04 ) 241/04

221 Cs ( 120 Js 7709/04 ) 241/04Tribunale di primo grado27 mar 2006

Testo completo

AG Osnabrück — 2006-03-27 — 221 Cs ( 120 Js 7709/04 ) 241/04 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-03-27

Aktenzeichen: 221 Cs ( 120 Js 7709/04 ) 241/04

ECLI: ECLI:DE:AGOSNAB:2006:0327.221CS.120JS7709.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2006, 37413

Tenor

Tenor: In der Strafsache ... der Antrag des Verurteilten auf Aufhebung der Anordnung der Ersatzfreiheitsstrafe als unbegründet zurückgewiesen.

Gründe

Gründe1Die Staatsanwaltschaft Osnabrück hat zurecht die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe angeordnet.

2Die Eröffnung eines Privatinsolvenzverfahrens hat nämlich nur für privatrechtliche Beitreibungsmaßnahmen ein Vollstreckungsverbot zur Folge. Jedenfalls erfasst § 89 InsO nicht die strafrechtliche Vollstreckung. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen Zeitlers in der Zeitschrift Rechtspfleger 2001, 337 verwiesen.

3Eine andere Sichtweise wäre mit dem Sinn des Strafrechts und Strafvollstreckungsrechts nicht zu vereinbaren.

4Das Gericht erlaubt sich abschließend den Hinweis, dass der Verurteilte es auch selbst in der Hand hatte, durch Ableistung gemeinnütziger Dienste die Vollstreckung zu vermeiden.

unterschrift unterschrift_first

Peters Richter am Amtsgericht Ausgefertigt Amtsgericht Osnabrück

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