OLG Celle, 2022-06-03, 6 U 45/21

6 U 45/21Tribunale superiore3 giu 2022

Testo completo

OLG Celle — 2022-06-03 — 6 U 45/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-06-03

Aktenzeichen: 6 U 45/21

ECLI: [keine Angabe]

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2022, 46177

verkuendung

In dem Rechtsstreit J. W., N.weg in R., Beklagter zu 2 und Berufungskläger, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte B. und M., H.straße in B., Rechtsanwalt Dr. R., S.straße in B., als Nachlassverwalter des am 10. Juni 2015 verstorbenen H. W., Beklagter zu 1, Prozessbevollmächtigte: R., M., K. Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB, S.straße in B., gegen S. W., Auf d. R. in R., Klägerin und Berufungsbeklagte, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H. & B., H.straße in B.,

Tenor

Tenor: wird die Beschwerde der Klägerin vom 25. Mai 2022 gegen den Senatsbeschluss vom 9. Mai 2022, mit dem der Senat die Anhörungsrüge der Klägerin zurückgewiesen hat, als unzulässig verworfen.

Gründe

GründeEin Beschluss, mit dem ein Gericht eine Anhörungsrüge zurückweist, ist unanfechtbar (§ 321a Abs. 4 Satz 4 ZPO).

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