AG Clausthal-Zellerfeld, 2009-07-14, 2 K 88/07

2 K 88/07Tribunale di primo grado14 lug 2009

Testo completo

AG Clausthal-Zellerfeld — 2009-07-14 — 2 K 88/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2009-07-14

Aktenzeichen: 2 K 88/07

ECLI: ECLI:DE:AGCLAUS:2009:0714.2K88.07.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2009, 49015

Tenor

Tenor: In der Zwangsversteigerungssache

betreffend den im Wohnungsgrundbuch von Altenau Blatt ... eingetragenen 82/100.000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück, lfd. BV-Nr. ..., 2/zu 1, verbunden mit Sondereigentum

Eigentümer: ...

wird der Beitrittsbeschluss vom 15.04.2009 aufgehoben. Bestrangig betreibende Gläubigerin ist somit nunmehr die ... Bank, ...

Gründe

GründeDer Beschluss vom 15.04.2009, der den Beitritt des Hausverwalters ... in Rangklasse 2 ausweist, ist rechtlich fehlerhaft und insoweit nicht haltbar. Die Zulassung des Beitritts hätte nur in Rangklasse 5, jedoch nicht in Rangklasse 2 erfolgen dürfen. Die Obergrenze der privilegierten Rangklasse 2 beträgt 5% des festgesetzten Verkehrswertes. In diesem Verfahren sind dies insgesamt 1.190,00 €. In Höhe dieses Betrages ist der Gläubiger Herr ... bereits durch die ... Bank abgelöst worden und damit in dieser Höhe auch vollumfänglich befriedigt. Durch die Ausschöpfung der 5% im Rahmen des Anordnungsbeschlusses ist das Vorrecht für weitere Forderungen des Verwalters verbraucht und durch die Ablösung der ... Bank auf diese übergegangen.

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