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8 C 92/03•AG Meppen, 2003-03-11, 8 C 92/03
Entscheidungsdatum: 2003-03-11
Aktenzeichen: 8 C 92/03
ECLI: ECLI:DE:AGMEPPN:2003:0311.8C92.03.0A
Dokumenttyp: Urteil
Referenz: WKRS 2003, 27321
In dem Rechtsstreit hat das Amtsgericht Meppen auf die mündliche Verhandlung vom 11.03.2003 durch den Richter ... für Recht erkannt:
Tenor: 1. 1.Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts Meppen vom 12.02.2003 wird aufgehoben. 2. 2.Die Klage wird abgewiesen. 3. 3.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger mit Ausnahme der durch die Säumnis der Beklagten entstandenen Kosten, die diese zu tragen haben. 4. 4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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