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1 Ws 480/12 (StrVollz)•OLG Celle, 2013-01-24, 1 Ws 480/12 (StrVollz)
1 Ws 480/12 (StrVollz)Tribunale superiore24 gen 2013
Entscheidungsdatum: 2013-01-24
Aktenzeichen: 1 Ws 480/12 (StrVollz)
ECLI: ECLI:DE:OLGCE:2013:0124.1WS480.12STRVOLLZ.0A
Dokumenttyp: Urteil
Referenz: WKRS 2013, 10733
In der Strafvollzugssache des H. R. - S. , geboren am xxxxxx 1947 in A., zurzeit JVA H.,
Tenor: Die Rechtsbeschwerde wird hinsichtlich des Antrages auf kostenfreie Einrichtung eines Postsparbuchs als unbegründet, im Übrigen als unzulässig verworfen.
Die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf bis zu 300 € festgesetzt.
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