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3 U 191/21•OLG Celle, 2022-09-21, 3 U 191/21
Entscheidungsdatum: 2022-09-21
Aktenzeichen: 3 U 191/21
ECLI: [keine Angabe]
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2022, 46256
In dem Rechtsstreit X. Bank, ..., Beklagte und Berufungsklägerin, Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte ..., gegen G. GmbH, ..., Klägerin und Berufungsbeklagte, Prozessbevollmächtigte: Anwaltsbüro..., hat der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht ..., die Richterin am Oberlandesgericht ... und den Richter am Landgericht ...am 21. September 2022 beschlossen:
Tenor: Das am 24. August 2022 verkündete Urteil des Senats wird wegen eines offensichtlichen Schreibfehlers gemäß § 319 Abs. 1 ZPO dahingehend berichtigt, dass es auf Seite 9 des Urteils, erste Zeile von oben,
statt: "des Gesellschaftsvertrages der Beklagten "
heißt: "des Gesellschaftsvertrages der Klägerin ".
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