LG Lüneburg, 2008-07-28, 4 S 26/08

4 S 26/08Tribunale cantonale28 lug 2008

Testo completo

LG Lüneburg — 2008-07-28 — 4 S 26/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-07-28

Aktenzeichen: 4 S 26/08

ECLI: ECLI:DE:LGLUENE:2008:0728.4S26.08.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Referenz: WKRS 2008, 43967

Tenor

Tenor: 1. Die Berufung der Beklagten gegen das am 22.02.2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts Lüneburg wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 2. Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 1 385,16 EUR festgesetzt.

Gründe

Gründe1Die zulässige Berufung der Beklagten bietet in der Sache keine Aussicht auf Erfolg. Zur Begründung nimmt die Kammer auf die Gründe des Beschlusses vom 02.07.2008 Bezug.

2Da die Sache im übrigen keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung keine Entscheidung der Kammer erfordert, war die Berufung wie angekündigt gem. § 522 Abs. 2 ZPO mit der sich aus § 97 ZPO ergebenden Kostenfolge zurückzuweisen.

unterschrift unterschrift_first

Glauber

unterschrift

Dr. Steinberg

unterschrift

Dr. Stenger

unterschrift

Dr. Hannemann

unterschrift

Dr. Uhlmannsiek

unterschrift

Dr. Derks

unterschrift

Eyl

unterschrift

Ridder

unterschrift

Herrn Dr. Neubert

unterschrift

Philipp

unterschrift

Feldmann

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