progetti
14 S 80/13•LG Hannover, 2014-04-02, 14 S 80/13
Entscheidungsdatum: 2014-04-02
Aktenzeichen: 14 S 80/13
ECLI: ECLI:DE:LGHANNO:2014:0402.14S80.13.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Referenz: WKRS 2014, 16202
Tenor: Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens, nachdem das Rechtsmittel zurückgenommen worden ist. Gleichzeitig wird diese Partei des Rechtsmittels der Berufung für verlustig erklärt (§ 516 Abs. 3 ZPO).
Der Streitwert für die Berufungsinstanz ist bereits auf 3.500,- EUR festgesetzt worden.
Hinweis:Hinweisbeschluss: LG Hannover - 21.02.2014 - AZ: 14 S 80/13
Hinweis:Hinweis: Das Dokument wurde redaktionell aufgearbeitet und unterliegt in dieser Form einem besonderen urheberrechtlichen Schutz. Eine Nutzung über die Vertragsbedingungen der Nutzungsvereinbarung hinaus - insbesondere eine gewerbliche Weiterverarbeitung außerhalb der Grenzen der Vertragsbedingungen - ist nicht gestattet.
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.