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4 O 114/21•LG Limburg 4. Zivilkammer, 2022-11-29, 4 O 114/21
4 O 114/21Tribunale cantonale / IV camera civile29 nov 2022
Entscheidungsdatum: 2022-11-29
Aktenzeichen: 4 O 114/21
ECLI: ECLI:DE:LGLIMBU:2022:1129.4O114.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Der Tatbestand des Urteils vom 14.10.2022 wird gemäß § 319 ZPO wie folgt berichtigt:
Auf Seite 4 letzter Absatz im 1. Satz wird das Wort Ausscheidung durch das Wort Ausschabung ersetzt.
Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
Die Berichtigung erfolgte gemäß § 319 ZPO, da es sich um einen offensichtlichen Schreibfehler handelte.
Im Übrigen ist die von der Antragstellerin vermisste Wiedergabe des Vorbringens hinsichtlich der unter der Ziffer 2. Im Schriftsatz vom 31.10.2020 beantragten Ergänzung durch die nach § 313 Abs. 2 S. 1 ZPO vorgeschriebene Kürze des Tatbestandes bedingt.
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