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3 O 322/19•LG Gießen 3. Zivilkammer, 2022-02-16, 3 O 322/19
3 O 322/19Tribunale cantonale / III camera civile16 feb 2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-16
Aktenzeichen: 3 O 322/19
ECLI: ECLI:DE:LGGIESS:2022:0216.3O322.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Das Urteil vom 09.02.2022 wird hinsichtlich des Tenors wie folgt berichtigt:
Statt
„Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.125,- Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 1.5.2019 zu zahlen.“
muss es richtig heißen:
„Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.125,- Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1.5.2019 zu zahlen.“
Die Berichtigung erfolgt von Amts wegen gemäß § 319 ZPO wegen eines Schreibfehlers.
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