LG Gießen 3. Zivilkammer, 2021-10-19, 3 O 447/21

3 O 447/21Tribunale cantonale / III camera civile19 ott 2021

Testo completo

LG Gießen 3. Zivilkammer — 3 O 447/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-10-19

Aktenzeichen: 3 O 447/21

ECLI: ECLI:DE:LGGIESS:2021:1019.3O447.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der Antrag auf Zustellung der Einstweiligen Verfügung wird abgelehnt.

Gründe

Nach den §§ 936, 922 Abs. 2 ZPO hat die Partei, die die Einstweilige Verfügung erwirkt hat, den Beschluss zustellen zu lassen. Eine Zustellung durch die Partei ist nach Artikel 15 EuZustVO zulässig und nach Belgien - abweichend vom Sachverhalt des Beschlusses des OLG Dresden vom 06.11.2018 – 4 W 883/18, juris für eine Zustellung nach Irland - auch möglich, so dass die Antragstellerin die Zustellung im Parteibetrieb nach Artikel 15 EuZustVO vorzunehmen hat.

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