6 G 1377/96•VG Frankfurt 6. Kammer, 1997-11-20, 6 G 1377/96
VG Frankfurt 6. Kammer, 1997-11-20, 6 G 1377/96
6 G 1377/96Tribunale amministrativo / Chamber 620 nov 1997
Regest
Es ist mit § 50 hess. VwVG nicht vereinbar, wenn eine Vollstreckungsbehörde die einem Dritten zustehende Forderung dem eigenen Kassen- und Steueramt zur Einziehung überweist. Die zuständige Vollstreckungsbehörde und die von dieser um Vollstreckungshilfe ersuchte Vollstreckungsbehörde sind ermächtigt, Pfändungsverfügungen ohne Rücksicht auf den Wohnsitz des Pflichtigen und des Drittschuldners selbst zu erlassen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190030736
Testo completo
VG Frankfurt 6. Kammer — 6 G 1377/96 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1997-11-20
Aktenzeichen: 6 G 1377/96
ECLI: ECLI:DE:VGFFM:1997:1120.6G1377.96.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
Es ist mit § 50 hess. VwVG nicht vereinbar, wenn eine Vollstreckungsbehörde die einem Dritten zustehende Forderung dem eigenen Kassen- und Steueramt zur Einziehung überweist. Die zuständige Vollstreckungsbehörde und die von dieser um Vollstreckungshilfe ersuchte Vollstreckungsbehörde sind ermächtigt, Pfändungsverfügungen ohne Rücksicht auf den Wohnsitz des Pflichtigen und des Drittschuldners selbst zu erlassen.
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190030736
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.