Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund), 1986-03-12, BPV TK 1422/85

BPV TK 1422/85Tribunale amministrativo12 mar 1986

Regest

Einzelfall, in dem keine mitbestimmungspflichtige Beurteilungsrichtlinie vorliegt, weil ein nachgeordneter Dienststellenleiter die Beurteilungsrichtlinie eines Bundesministers für eine bevorstehende Beurteilungsaktion lediglich verdeutlicht, ohne sie abzuändern oder zu ergänzen. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024293

Testo completo

Hessischer Verwaltungsgerichtshof Fachsenat für Personalvertretungssachen (Bund) — BPV TK 1422/85 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1986-03-12

Aktenzeichen: BPV TK 1422/85

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1986:0312.BPV.TK1422.85.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Einzelfall, in dem keine mitbestimmungspflichtige Beurteilungsrichtlinie vorliegt, weil ein nachgeordneter Dienststellenleiter die Beurteilungsrichtlinie eines Bundesministers für eine bevorstehende Beurteilungsaktion lediglich verdeutlicht, ohne sie abzuändern oder zu ergänzen.

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