Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat, 1985-12-03, 9 UE 628/85

9 UE 628/85Tribunale amministrativo / Division 93 dic 1985

Regest

Einzelfall, in dem die Voraussetzungen für die Übernahme rückständiger Telefonkosten durch den Träger der Sozialhilfe nicht gegeben sind, weil die Antragstellerin sich selbst helfen könnte, indem sie eine in ihrem Haus befindliche Einliegerwohnung vermietet. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024249

Testo completo

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 9. Senat — 9 UE 628/85 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1985-12-03

Aktenzeichen: 9 UE 628/85

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1985:1203.9UE628.85.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

Einzelfall, in dem die Voraussetzungen für die Übernahme rückständiger Telefonkosten durch den Träger der Sozialhilfe nicht gegeben sind, weil die Antragstellerin sich selbst helfen könnte, indem sie eine in ihrem Haus befindliche Einliegerwohnung vermietet.

Permalink

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.