Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1969-08-07, V OE 99/68

V OE 99/68Tribunale amministrativo / 5a divisione7 ago 1969

Regest

1. Eine Kanalanschlußgebührenordnung, die die Gebührenpflicht auch an den Tatbestand der Benutzung knüpft, wie er bei Inkrafttreten der Satzung erfüllt ist und weiterhin erfüllt wird, enthält auch dann keine unzulässige rückwirkende Regelung, wenn damit Jahrzehnte zurückliegende Anschlüsse erfaßt werden. 2. Zur Frage, ob der Gleichheitsgrundsatz durch eine Regelung einer Kanalanschlußgebührenordnung verletzt wird, die Eigentümer von vor dem Währungsstichtag angeschlossenen Grundstücken besserstellt als die von nach diesem Zeitpunkt angeschlossenen Grundstücken. 3. Kostendeckungsprinzip. Äquivalenzprinzip, Grundsatz der speziellen Entgeltlichkeit und Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Gebührenbelastung bei der Kanalanschlußgebühr. 4. Zum Begriff der wirtschaftlichen Einheit im Sinne des Entwässerungsabgabenrechts. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 30. Juli 1968, III/2-E-184/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024095

Testo completo

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — V OE 99/68 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1969-08-07

Aktenzeichen: V OE 99/68

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0807.V.OE99.68.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Eine Kanalanschlußgebührenordnung, die die Gebührenpflicht auch an den Tatbestand der Benutzung knüpft, wie er bei Inkrafttreten der Satzung erfüllt ist und weiterhin erfüllt wird, enthält auch dann keine unzulässige rückwirkende Regelung, wenn damit Jahrzehnte zurückliegende Anschlüsse erfaßt werden.

  2. Zur Frage, ob der Gleichheitsgrundsatz durch eine Regelung einer Kanalanschlußgebührenordnung verletzt wird, die Eigentümer von vor dem Währungsstichtag angeschlossenen Grundstücken besserstellt als die von nach diesem Zeitpunkt angeschlossenen Grundstücken.

  3. Kostendeckungsprinzip. Äquivalenzprinzip, Grundsatz der speziellen Entgeltlichkeit und Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Gebührenbelastung bei der Kanalanschlußgebühr.

  4. Zum Begriff der wirtschaftlichen Einheit im Sinne des Entwässerungsabgabenrechts.

Verfahrensgang

vorgehend VG Wiesbaden, 30. Juli 1968, III/2-E-184/67, Urteil

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