II OE 134/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1969-05-14, II OE 134/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1969-05-14, II OE 134/68
II OE 134/68Tribunale amministrativo / 2a divisione14 mag 1969
Regest
1. Es besteht gemäß § 46 Abs. 1 HGO ein Rechtsanspruch darauf, nach ordnungsgemäßer Wahl als Bürgermeister eingeführt zu werden (Abweichung von Beschluß des I. Senats vom 21.11.1968 - I TG 25/68 -). 2. Wird die Wahl für ungültig erklärt, so steht dem Betroffenen ein Klagerecht nach § 42 VwGO zu (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats). 3. Die Stimmenthaltung bei einer Bürgermeisterwahl in Form der Abgabe eines weißen Stimmzettels ist Teilnahme an der Wahl; sie gilt gemäß § 55 Abs. 4 Satz 6 HBO als ungültige Stimme und muß folglich entsprechend § 55 Abs. 2 HGO "geheim" durchgeführt werden. 4. § 24 Nr. 2 GKWG findet auf Bürgermeisterwahlen keine Anwendung (Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung des Senats). Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 19. November 1968, III/1-E-102/68, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024017
Testo completo
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 134/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-05-14
Aktenzeichen: II OE 134/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0514.II.OE134.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Es besteht gemäß § 46 Abs. 1 HGO ein Rechtsanspruch darauf, nach ordnungsgemäßer Wahl als Bürgermeister eingeführt zu werden (Abweichung von Beschluß des I. Senats vom 21.11.1968 - I TG 25/68 -).
-
Wird die Wahl für ungültig erklärt, so steht dem Betroffenen ein Klagerecht nach § 42 VwGO zu (Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des Senats).
-
Die Stimmenthaltung bei einer Bürgermeisterwahl in Form der Abgabe eines weißen Stimmzettels ist Teilnahme an der Wahl; sie gilt gemäß § 55 Abs. 4 Satz 6 HBO als ungültige Stimme und muß folglich entsprechend § 55 Abs. 2 HGO "geheim" durchgeführt werden.
-
§ 24 Nr. 2 GKWG findet auf Bürgermeisterwahlen keine Anwendung (Fortsetzung der bisherigen Rechtsprechung des Senats).
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 19. November 1968, III/1-E-102/68, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190024017
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.