IV OE 55/68•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1969-03-21, IV OE 55/68
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1969-03-21, IV OE 55/68
IV OE 55/68Tribunale amministrativo / 4a divisione21 mar 1969
Regest
1. Zur Zulässigkeit der sog. schlichten Leistungsklage. 2. Der die Lasten eines Eigenheims tragende Ehemann muß als Antragsberechtigter i.S. des § 6 WoGG angesehen werden, auch wenn er weder Eigentümer noch Mieter noch auch Inhaber einer ähnlichen Rechtsstellung i.S. des § 6 WoGG ist. 3. Der Bewilligungszeitraum beginnt nicht erst vom Tage der Erlasses des Bewilligungsbescheides ab zu laufen, sondern von dem Zeitpunkt an, von dem ab die Bewilligung des Wohngeldes erfolgt. 4. Zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 WoGG ist nicht erforderlich, daß ein weiterer besonderer Wohnraum für das kranke Familienmitglied zur Verfügung steht. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 23. April 1968, VI/2-E-162/67, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023982
Testo completo
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 55/68 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1969-03-21
Aktenzeichen: IV OE 55/68
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0321.IV.OE55.68.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Zur Zulässigkeit der sog. schlichten Leistungsklage.
-
Der die Lasten eines Eigenheims tragende Ehemann muß als Antragsberechtigter i.S. des § 6 WoGG angesehen werden, auch wenn er weder Eigentümer noch Mieter noch auch Inhaber einer ähnlichen Rechtsstellung i.S. des § 6 WoGG ist.
-
Der Bewilligungszeitraum beginnt nicht erst vom Tage der Erlasses des Bewilligungsbescheides ab zu laufen, sondern von dem Zeitpunkt an, von dem ab die Bewilligung des Wohngeldes erfolgt.
-
Zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 WoGG ist nicht erforderlich, daß ein weiterer besonderer Wohnraum für das kranke Familienmitglied zur Verfügung steht.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 23. April 1968, VI/2-E-162/67, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023982
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.