Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1969-03-19, II OE 22/68

II OE 22/68Tribunale amministrativo / 2a divisione19 mar 1969

Regest

1. Ein ernsthafter Rückkehrwille ist Grundvoraussetzung für eine Anwendung des § 4 BVFG. 2. Ehefrauen mittelständischer Fabrikanten waren - auch soweit sie selbst im Betrieb tätig gewesen sind - in der SBZ nicht generell im Sinne des § 4 BVFG offensichtlich gefährdet; eine Sippenhaft hat es in derartigen Fällen ebenfalls nicht gegeben. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 21. November 1967, VI/2-1053/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023972

Testo completo

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — II OE 22/68 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1969-03-19

Aktenzeichen: II OE 22/68

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0319.II.OE22.68.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Ein ernsthafter Rückkehrwille ist Grundvoraussetzung für eine Anwendung des § 4 BVFG.

  2. Ehefrauen mittelständischer Fabrikanten waren - auch soweit sie selbst im Betrieb tätig gewesen sind - in der SBZ nicht generell im Sinne des § 4 BVFG offensichtlich gefährdet; eine Sippenhaft hat es in derartigen Fällen ebenfalls nicht gegeben.

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 21. November 1967, VI/2-1053/66, Urteil

Permalink

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