Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1969-01-24, IV OG 90/68

IV OG 90/68Tribunale amministrativo / 4a divisione24 gen 1969

Regest

1. Über einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist auch nach mündlicher Verhandlung durch Beschluß zu entscheiden (Rspr. des Sen. im Anschluß an BVerwG). 2. Zum Begriff des Nachbarn im Sinne des öffentlichen Baurechts. 3. Ein Grundstückseigentümer hat kein Recht auf Einhaltung der für das Nachbargrundstück festgesetzten Baulinien. 4. Einzelfall der Verletzung von Nachbarrechten durch die Errichtung von Pkw-Garagen und -Einstellplätzen im reinen Wohngebiet. 5. Zur Frage der Nachbarschutzfunktion der städtebaulichen Vorschriften der Reichsgaragenordnung. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 3. September 1968, IV/1 - G 112/68, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023928

Testo completo

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OG 90/68 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1969-01-24

Aktenzeichen: IV OG 90/68

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1969:0124.IV.OG90.68.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Über einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist auch nach mündlicher Verhandlung durch Beschluß zu entscheiden (Rspr. des Sen. im Anschluß an BVerwG).

  2. Zum Begriff des Nachbarn im Sinne des öffentlichen Baurechts.

  3. Ein Grundstückseigentümer hat kein Recht auf Einhaltung der für das Nachbargrundstück festgesetzten Baulinien.

  4. Einzelfall der Verletzung von Nachbarrechten durch die Errichtung von Pkw-Garagen und -Einstellplätzen im reinen Wohngebiet.

  5. Zur Frage der Nachbarschutzfunktion der städtebaulichen Vorschriften der Reichsgaragenordnung.

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 3. September 1968, IV/1 - G 112/68, Urteil

Permalink

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