Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1968-07-31, OS II 106/66

OS II 106/66Tribunale amministrativo / 2a divisione31 lug 1968

Regest

1. Das Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer darf nicht dem Buchstaben nach eingehend ausgelegt werden; es muß vielmehr so angewandt werden, daß es den Personen, denen der Gesetzgeber damit hat helfen wollen, zugute kommt (Anschluß an BVerwGE 2, 279). 2. Die Zweimonatsfrist des § 1 Abs. 1 HKG ist eine Überlegungsfrist, innerhalb welcher sich der Heimkehrer grundsätzlich entscheiden muß, ob er seinen Aufenthalt in der Bundesrepublik oder im Lande Berlin nehmen will. 3. Im Einzelfall kann der Heimkehrer an einer Entscheidung innerhalb dieser Frist durch Gründe, die er nicht zu vertreten hat, gehindert gewesen sein (Anschluß an BVerwG, NJW 1955/605 und an das Urteil des Senats vom 13.6.1962 - OS II 175/61 -). Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 23. Juni 1966, I/1-465/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023802

Testo completo

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 106/66 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1968-07-31

Aktenzeichen: OS II 106/66

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0731.OS.II106.66.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Das Gesetz über Hilfsmaßnahmen für Heimkehrer darf nicht dem Buchstaben nach eingehend ausgelegt werden; es muß vielmehr so angewandt werden, daß es den Personen, denen der Gesetzgeber damit hat helfen wollen, zugute kommt (Anschluß an BVerwGE 2, 279).

  2. Die Zweimonatsfrist des § 1 Abs. 1 HKG ist eine Überlegungsfrist, innerhalb welcher sich der Heimkehrer grundsätzlich entscheiden muß, ob er seinen Aufenthalt in der Bundesrepublik oder im Lande Berlin nehmen will.

  3. Im Einzelfall kann der Heimkehrer an einer Entscheidung innerhalb dieser Frist durch Gründe, die er nicht zu vertreten hat, gehindert gewesen sein (Anschluß an BVerwG, NJW 1955/605 und an das Urteil des Senats vom 13.6.1962 - OS II 175/61 -).

Verfahrensgang

vorgehend VG Wiesbaden, 23. Juni 1966, I/1-465/65, Urteil

Permalink

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