Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat, 1968-05-28, OS I 81/66

OS I 81/66Tribunale amministrativo / 1a divisione28 mag 1968

Regest

1. Zur Frage, ob ein Reichsbahnarbeiter (Hilfesoberdrucker) in der Zeit von 1933 bis 1945 politisch verfolgt worden ist (insoweit Einzelfall). 2. Auch wenn die Personalakten lückenhaft sind und deshalb nicht erkennen lassen, warum die bereits eingeleitete Übernahme eines Arbeiters in das Beamtenverhältnis unterbleiben ist, ist von der Parteivernehmung des Klägers im Wiedergutmachungsverfahren abzusehen, wenn andere Umstände dafür sprechen, daß die Übernahme in das Beamtenverhältnis aus unpolitischen Gründen unterblieben ist, und wenn außerdem durch die Zeugenaussagen eine politische Benachteiligung nicht bestätigt worden ist. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 10. August 1966, III/2-353/65, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023734

Testo completo

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 1. Senat — OS I 81/66 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1968-05-28

Aktenzeichen: OS I 81/66

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0528.OS.I81.66.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Zur Frage, ob ein Reichsbahnarbeiter (Hilfesoberdrucker) in der Zeit von 1933 bis 1945 politisch verfolgt worden ist (insoweit Einzelfall).

  2. Auch wenn die Personalakten lückenhaft sind und deshalb nicht erkennen lassen, warum die bereits eingeleitete Übernahme eines Arbeiters in das Beamtenverhältnis unterbleiben ist, ist von der Parteivernehmung des Klägers im Wiedergutmachungsverfahren abzusehen, wenn andere Umstände dafür sprechen, daß die Übernahme in das Beamtenverhältnis aus unpolitischen Gründen unterblieben ist, und wenn außerdem durch die Zeugenaussagen eine politische Benachteiligung nicht bestätigt worden ist.

Verfahrensgang

vorgehend VG Frankfurt, 10. August 1966, III/2-353/65, Urteil

Permalink

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