IV OE 25/67•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1968-02-09, IV OE 25/67
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1968-02-09, IV OE 25/67
IV OE 25/67Tribunale amministrativo / 4a divisione9 feb 1968
Regest
1. Die Entscheidung der Verwaltungsbehörde über einen Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses nach § 23 Abs. 2 BBauG ist ein Verwaltungsakt. 2. Ist ein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts von dem Antragsteller im eigenen Namen gestellt worden, dann kann nicht nachträglich geltend gemacht werden, der Antrag solle als von dem Antragsteller im Namen eines Anderen gestellt werden. Verfahrensgang vorgehend VG Frankfurt, 24. Januar 1967, IV/2-158/66, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023629
Testo completo
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — IV OE 25/67 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1968-02-09
Aktenzeichen: IV OE 25/67
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1968:0209.IV.OE25.67.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Die Entscheidung der Verwaltungsbehörde über einen Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses nach § 23 Abs. 2 BBauG ist ein Verwaltungsakt.
-
Ist ein Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts von dem Antragsteller im eigenen Namen gestellt worden, dann kann nicht nachträglich geltend gemacht werden, der Antrag solle als von dem Antragsteller im Namen eines Anderen gestellt werden.
Verfahrensgang
vorgehend VG Frankfurt, 24. Januar 1967, IV/2-158/66, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023629
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.