Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1967-06-13, OS II 69/66

OS II 69/66Tribunale amministrativo / 2a divisione13 giu 1967

Regest

1. Die staatsrechtliche Zulässigkeit der Filmbewertungsstelle Wiesbaden. 2. Die Grundrechtsgebundenheit der Filmbewertung durch die FBW im Hinblick auf: Das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Berichterstattung, des Zensurverbot (formeller und materieller Zensurbegriff), den Grundsatz der Chancengleichheit und die Freiheit der Kunst. 3. Abgrenzung des verfassungsrechtlichen wertdifferenzierungsfreien Kunstbegriffs gegenüber dem wertbezogenen Kunstbegriff in Einzelgesetzen. 4. Zur Auslegung und Anwendung der nach den Vergnügungssteuergesetzen der Länder für Steuervergünstigungen bei Filmveranstaltungen erforderlichen, gesetzlich unbestimmten Prädikaten "wertvoll" und "besonders wertvoll". 5. Das Beurteilungsvermögen der FBW-Bewertungsausschüsse bei Anwendung filmkünstlerischer Bewertungsmaßstäbe und die Grenzen richterlicher Überprüfbarkeit nicht völlig diskursiver Wertentscheidungen im Kunstbereich. 6. Die Grenzen öffentlicher Kunstpflege (Subsidiaritätsprinzip). Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 28. September 1961, I/1-457/60, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023409

Testo completo

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 69/66 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1967-06-13

Aktenzeichen: OS II 69/66

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1967:0613.OS.II69.66.0A

Dokumenttyp: Urteil

Leitsatz

  1. Die staatsrechtliche Zulässigkeit der Filmbewertungsstelle Wiesbaden.

  2. Die Grundrechtsgebundenheit der Filmbewertung durch die FBW im Hinblick auf: Das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Freiheit der Berichterstattung, des Zensurverbot (formeller und materieller Zensurbegriff), den Grundsatz der Chancengleichheit und die Freiheit der Kunst.

  3. Abgrenzung des verfassungsrechtlichen wertdifferenzierungsfreien Kunstbegriffs gegenüber dem wertbezogenen Kunstbegriff in Einzelgesetzen.

  4. Zur Auslegung und Anwendung der nach den Vergnügungssteuergesetzen der Länder für Steuervergünstigungen bei Filmveranstaltungen erforderlichen, gesetzlich unbestimmten Prädikaten "wertvoll" und "besonders wertvoll".

  5. Das Beurteilungsvermögen der FBW-Bewertungsausschüsse bei Anwendung filmkünstlerischer Bewertungsmaßstäbe und die Grenzen richterlicher Überprüfbarkeit nicht völlig diskursiver Wertentscheidungen im Kunstbereich.

  6. Die Grenzen öffentlicher Kunstpflege (Subsidiaritätsprinzip).

Verfahrensgang

vorgehend VG Wiesbaden, 28. September 1961, I/1-457/60, Urteil

Permalink

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