OS IV 83/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-12-09, OS IV 83/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1966-12-09, OS IV 83/64
OS IV 83/64Tribunale amministrativo / 4a divisione9 dic 1966
Regest
1. Zur Frage, ob der Zulässigkeit einer Klage der Verwaltung gegen den Bürger der Umstand entgegensteht, dass die Verwaltung früher in einem unanfechtbar gewordenen Verwaltungsakt den jetzt von ihr geltend gemachten Anspruch verneint hatte. 2. Zur Frage der Zulässigkeit eines In-sich-Verwaltungsaktes. 3. Eine Klage der Verwaltung gegen den Bürger ist unzulässig, wenn ein Anspruch geltend gemacht wird, den die Verwaltung im Wege des Verwaltungsakts verfolgen kann. 4. Für eine Klage der Straßenbauverwaltung gegen den Bürger auf Ersatz von Aufwendungen zur Unterhaltung eines Wassergrabens ist der ordentliche Rechtsweg gegeben. Verfahrensgang vorgehend VG Kassel, 22. Mai 1964, II 455/63, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023278
Testo completo
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 83/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1966-12-09
Aktenzeichen: OS IV 83/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1966:1209.OS.IV83.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Zur Frage, ob der Zulässigkeit einer Klage der Verwaltung gegen den Bürger der Umstand entgegensteht, dass die Verwaltung früher in einem unanfechtbar gewordenen Verwaltungsakt den jetzt von ihr geltend gemachten Anspruch verneint hatte.
-
Zur Frage der Zulässigkeit eines In-sich-Verwaltungsaktes.
-
Eine Klage der Verwaltung gegen den Bürger ist unzulässig, wenn ein Anspruch geltend gemacht wird, den die Verwaltung im Wege des Verwaltungsakts verfolgen kann.
-
Für eine Klage der Straßenbauverwaltung gegen den Bürger auf Ersatz von Aufwendungen zur Unterhaltung eines Wassergrabens ist der ordentliche Rechtsweg gegeben.
Verfahrensgang
vorgehend VG Kassel, 22. Mai 1964, II 455/63, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190023278
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.