Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat, 1965-09-21, R V 3/62

R V 3/62Tribunale amministrativo / 5a divisione21 set 1965

Regest

1. Der Wasserverbrauch als geeigneter Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Bemessung der Kanalbenutzungsgebühr (Anschluß an Urteil vom 19.03.1964 - ESVGH 15, 47 = KStZ 65, 145). 2. Nachweisbar auf dem Grundstück - hier zur Betonwarenherstellung, verbrauchte Wassermengen müssen dabei außer Ansatz bleiben (Anschluß an PrOVG in PreußVerwBl 1907 <Jahrg. XXIX>, S. 664). 3. Die teilweise Ungültigkeit einer Einzelvorschrift der Gebührenordnung berührt hier nicht die Gültigkeit der Gebührenordnung im Ganzen (Anschluß an PrOVG 31, 53 <59> und OVG Münster in OVGE 15, 106 <108>). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022846

Testo completo

Hessischer Verwaltungsgerichtshof 5. Senat — R V 3/62 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1965-09-21

Aktenzeichen: R V 3/62

ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0921.R.V3.62.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

  1. Der Wasserverbrauch als geeigneter Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Bemessung der Kanalbenutzungsgebühr (Anschluß an Urteil vom 19.03.1964 - ESVGH 15, 47 = KStZ 65, 145).

  2. Nachweisbar auf dem Grundstück - hier zur Betonwarenherstellung, verbrauchte Wassermengen müssen dabei außer Ansatz bleiben (Anschluß an PrOVG in PreußVerwBl 1907 <Jahrg. XXIX>, S. 664).

  3. Die teilweise Ungültigkeit einer Einzelvorschrift der Gebührenordnung berührt hier nicht die Gültigkeit der Gebührenordnung im Ganzen (Anschluß an PrOVG 31, 53 <59> und OVG Münster in OVGE 15, 106 <108>).

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