OS II 104/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1965-02-10, OS II 104/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat, 1965-02-10, OS II 104/64
OS II 104/64Tribunale amministrativo / 2a divisione10 feb 1965
Regest
1. Ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Sinne des § 4 Abs. 1 StGV ist auch, wer mehrfach und erheblich wegen Sittlichkeitsstraftaten verurteilt worden ist. 2. Das ist umso mehr der Fall, wenn bei der Vorbereitung oder Durchführung dieser Sittlichkeitsstraftaten ein Kraftfahrzeug benutzt worden ist. 3. Für die Rechtmäßigkeit einer Verfügung, durch welche gemäß § 4 Abs. 1 StVG die Entziehung einer Fahrerlaubnis angeordnet worden ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt des behördlichen Eingriffs bzw. den Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung an. Ein nachträgliches Wohlverhalten des Betroffenen kann nicht berücksichtigt werden. Verfahrensgang vorgehend VG Wiesbaden, 23. Juni 1964, III/2-614/63, Urteil Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022657
Testo completo
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 2. Senat — OS II 104/64 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1965-02-10
Aktenzeichen: OS II 104/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0210.OS.II104.64.0A
Dokumenttyp: Urteil
Leitsatz
-
Ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen im Sinne des § 4 Abs. 1 StGV ist auch, wer mehrfach und erheblich wegen Sittlichkeitsstraftaten verurteilt worden ist.
-
Das ist umso mehr der Fall, wenn bei der Vorbereitung oder Durchführung dieser Sittlichkeitsstraftaten ein Kraftfahrzeug benutzt worden ist.
-
Für die Rechtmäßigkeit einer Verfügung, durch welche gemäß § 4 Abs. 1 StVG die Entziehung einer Fahrerlaubnis angeordnet worden ist, kommt es hinsichtlich der Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den Zeitpunkt des behördlichen Eingriffs bzw. den Zeitpunkt des Erlasses der letzten Verwaltungsentscheidung an. Ein nachträgliches Wohlverhalten des Betroffenen kann nicht berücksichtigt werden.
Verfahrensgang
vorgehend VG Wiesbaden, 23. Juni 1964, III/2-614/63, Urteil
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022657
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.