OS IV 16/64•Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1965-02-01, OS IV 16/64
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat, 1965-02-01, OS IV 16/64
OS IV 16/64Tribunale amministrativo / 4a divisione1 feb 1965
Regest
1. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren ist ein Teil der Kostenentscheidung. 2. Ist diese Entscheidung in einem Urteil übergangen worden, so ist das Urteil auf Antrag zu ergänzen. Eine Entscheidung durch einen besonderen Beschluss ist nicht möglich. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022644
Testo completo
Hessischer Verwaltungsgerichtshof 4. Senat — OS IV 16/64 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1965-02-01
Aktenzeichen: OS IV 16/64
ECLI: ECLI:DE:VGHHE:1965:0201.OS.IV16.64.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Leitsatz
-
Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren ist ein Teil der Kostenentscheidung.
-
Ist diese Entscheidung in einem Urteil übergangen worden, so ist das Urteil auf Antrag zu ergänzen. Eine Entscheidung durch einen besonderen Beschluss ist nicht möglich.
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022644
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.