P.St. 1037 e.V.•Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1985-11-14, P.St. 1037 e.V.
Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1985-11-14, P.St. 1037 e.V.
P.St. 1037 e.V.Corte costituzionale14 nov 1985
Regest
In einem Fall, in dem die Antragsteller einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Staatsgerichtshof beitreten, selbst aber den Rechtsweg nicht beschritten und die Herbeiführung einer letztinstanzlichen Entscheidung i.S.v. § 48 Abs. 3 StGHG versäumt haben, besteht für eine mit dem Eilantrag verfolgte Zwischenregelung kein Grund, weil die Grundrechtsklage erfolglos bleiben müßte. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022151
Testo completo
Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 1037 e.V. — Beschluss
Entscheidungsdatum: 1985-11-14
Aktenzeichen: P.St. 1037 e.V.
ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1985:1114.P.ST.1037E.V.0A
Dokumenttyp: Beschluss
Normen: § 22 StGHG, § 48 Abs 3 StGHG
Leitsatz
In einem Fall, in dem die Antragsteller einem einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Staatsgerichtshof beitreten, selbst aber den Rechtsweg nicht beschritten und die Herbeiführung einer letztinstanzlichen Entscheidung i.S.v. § 48 Abs. 3 StGHG versäumt haben, besteht für eine mit dem Eilantrag verfolgte Zwischenregelung kein Grund, weil die Grundrechtsklage erfolglos bleiben müßte.
Permalink
- Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190022151
Ti chiedi come si applica questo testo alla tua situazione?
Consulenza gratuita, senza impegno
Descrivi la tua situazione. Il nostro team ti ricontatterà via e-mail per la tua consulenza.
Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude
Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.