Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1965-07-01, P.St. 406

P.St. 406Corte costituzionale1 lug 1965

Regest

Für die Bezeichnung des angeblich verletzten Grundrechts genügt es, daß der Antrag hinreichend deutlich zu erkennen gibt oder daß sich aus ihm entnehmen läßt, welches Grundrecht verletzt sein soll. Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021914

Testo completo

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 406 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1965-07-01

Aktenzeichen: P.St. 406

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1965:0701.P.ST.406.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Für die Bezeichnung des angeblich verletzten Grundrechts genügt es, daß der Antrag hinreichend deutlich zu erkennen gibt oder daß sich aus ihm entnehmen läßt, welches Grundrecht verletzt sein soll.

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