Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 1963-11-15, P.St. 383

P.St. 383Corte costituzionale15 nov 1963

Regest

Der Staatsgerichtshof ist kein Rechtsmittelgericht. Es ist nicht seine Aufgabe, Entscheidungen der Gerichte auf die Richtigkeit der getroffenen Feststellungen und der Anwendung des Rechts auf den konkreten Fall zu überprüfen (st.Rspr.). Permalink - Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie genau dieses Dokument verlinken möchten: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?d=LARE190021895

Testo completo

Staatsgerichtshof des Landes Hessen — P.St. 383 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 1963-11-15

Aktenzeichen: P.St. 383

ECLI: ECLI:DE:STGHHE:1963:1115.P.ST.383.0A

Dokumenttyp: Beschluss

Leitsatz

Der Staatsgerichtshof ist kein Rechtsmittelgericht. Es ist nicht seine Aufgabe, Entscheidungen der Gerichte auf die Richtigkeit der getroffenen Feststellungen und der Anwendung des Rechts auf den konkreten Fall zu überprüfen (st.Rspr.).

Permalink

Continua la tua ricerca in ChatGPT o Claude

Collega Omnilex per cercare nel corpus legale dal tuo assistente IA.