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309 S 75/19•LG Hamburg 9. Zivilkammer, 2019-12-09, 309 S 75/19
309 S 75/19Tribunale cantonale9 dic 2019
Entscheidungsdatum: 2019-12-09
Aktenzeichen: 309 S 75/19
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2019:1209.309S75.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Die Kammer beabsichtigt, die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek vom 01.10.2019, Aktenzeichen 715 C 75/19, zu verwerfen.
Die Klagepartei kann hierzu binnen 2 Wochen Stellung nehmen.
1 Die Berufung der Klagepartei ist unzulässig.
2 Die Berufung ist nicht zugelassen und der Wert des Berufungsgegenstands übersteigt
3 € 600,00 nicht.
4 Die Kammer regt an, die Berufung zurückzunehmen und weist vorsorglich darauf hin, dass bei einer eventuellen Rücknahme der Berufung sich die Gebühren nach Nr. 1220, 1222 der Anlage 1 des Gerichtskostengesetzes von vier auf zwei Gebühren ermäßigen.
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