ArbG Hamburg 16. Kammer, 2021-12-13, 16 Ca 284/21

16 Ca 284/21Tribunale del lavoro / Chamber 1613 dic 2021

Testo completo

ArbG Hamburg 16. Kammer — 16 Ca 284/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-13

Aktenzeichen: 16 Ca 284/21

ECLI: ECLI:DE:ARBGHH:2021:1213.16CA284.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Tenor

Der Gegenstandswert wird wie folgt festgesetzt:

für die Klage auf 17.491,26 Euro.

für den Vergleich auf einen Mehrwert i.H.v. 8.830,42 Euro

(Ziff. 2 mit € 3.000,00 und Ziff. 4 des Vergleiches mit einem Gehalt in Höhe von € 5.830,42. Ein weiterer Vergleichsmehrwert der Ziff. 9 des Vergleiches fällt nicht an. Ein Vergleichsmehrwert fällt nur an, wenn durch den Vergleichsabschluss ein weiterer Rechtsstreit und/oder außergerichtlicher Streit erledigt und/oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigt werden. Dabei muss gerade über die Frage eines Anspruchs oder Rechts in Bezug auf die jeweilige Regelung zwischen den Parteien Streit und/oder Ungewissheit bestanden haben; keine Werterhöhung tritt ein, wenn es sich lediglich um eine Gegenleistung zur Beilegung des Rechtsstreits handelt. Abzustellen ist auf die Umstände zum Zeitpunkt des Vergleichsabschlusses. Vorliegend war die Wirksamkeit der Änderungskündigung vom 29.10.2021 nicht zwischen den Parteien im Streit, da diese von der Klägerin nicht angegriffen wurde (§§ 4 Satz 2, 7 KSchG)).

Die Beschwerde wird nicht gesondert zugelassen (§ 33 Abs. 3 S. 2 RVG).

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