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312 O 16/20•LG Hamburg 12. Zivilkammer, 2020-01-22, 312 O 16/20
312 O 16/20Tribunale cantonale22 gen 2020
Entscheidungsdatum: 2020-01-22
Aktenzeichen: 312 O 16/20
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2020:0122.312O16.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Rechtskraft: ja
untersagt,
die von der M. Arznei GmbH hergestellte und unter der Bezeichnung „Tinctura Opii normata ph Eur.“ vertriebene Opiumtinktur ohne Veränderung der Wirksubstanz als Arzneimittel an Endkunden abzugeben, wenn und solange für die abgegebene Opiumtinktur keine Arzneimittelzulassung erlangt worden ist.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Der Streitwert wird auf 30.000,00 € festgesetzt.
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