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315 O 135/20•LG Hamburg 15. Zivilkammer, 2020-06-08, 315 O 135/20
315 O 135/20Tribunale cantonale8 giu 2020
Entscheidungsdatum: 2020-06-08
Aktenzeichen: 315 O 135/20
ECLI: ECLI:DE:LGHH:2020:0608.315O135.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Rechtskraft: ja
untersagt,
partikelfiltrierende Halbmasken, insbesondere solche ähnlich der Schutzklasse FFP2, ohne gültige CE-Zertifizierung oder ohne erfolgreiche Durchführung eines auf Grundlage der Empfehlung (EU) 2020/403 vom 13. März 2020 über Konformitätsbewertungs- und Marktüberwachungsverfahren im Kontext der COVID-19-Bedrohung vereinfachten Prüfverfahrens durch eine geeignete Stelle oder ohne Sonderzulassung gemäß § 11 MPG inkl. Anzeige bei der DIMDI europaweit als FFSP 2-Masken zu bewerben und/oder bewerben zu lassen und/oder zu vertreiben und/oder vertreiben zu lassen, wie etwa geschehen unter folgenden Links:
https://s..net/… /Preisliste FFP2 Masken.pdf
sowie geschehen in dem Angebot an die Antragstellerin vom 4. Mai 2020,17:23 Uhr.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert wird auf 10.000,00 € festgesetzt.
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